Die Teilnahmebedingungen für die Filmeinreichung zu den 58. Internationalen Hofer Filmtage vom 22. bis 27. Oktober 2024 plus7streamdays: Welche Voraussetzungen muss ein Film für eine Einreichung zu den Filmtagen erfüllen? Wie und wo kann ein Film eingereicht werden? Wie läuft die Filmauswahl?

Unten findet ihr häufig gestellte Fragen, Frequently Asked Questions (FAQ), und Antworten.

Festival

Wie finden die 58. Internationalen Hofer Filmtage statt?

Die 58. Internationalen Hofer Filmtage finden als hybride Veranstaltung statt. Es gibt Vorstellungen vom 22. bis 27. Oktober 2024 in den Hofer Kinos. Ab der ersten Vorstellung im Kino werden die Filme als bezahlter Einzelabruf (Transactional-Video-on-Demand) ausschließlich in Deutschland und für das akkreditierte Fachpublikum auf unserer HoF On Demand Plattform bis zum 03 November 2024 gezeigt, insofern es keine rechtlichen Einschränkungen gibt. Dies kann u.U. bei deutschen, von der FFA oder BKM geförderten Filmen der Fall sein, für die die Rechteinhaber*in in Abstimmung mit dem Festival eine Freigabe beantragt. Darüberhinaus finden Veranstaltungen wie Panels, Talks, etc. in Hof statt. Die Kommunikation der Geschehnisse in und um HoF werden über die Pressearbeit und die eigenen Kanäle, wie Social Media und den täglichen Live-Stream, verbreitet.

Warum finden die Filmtage hybrid statt?

Die digitale Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat massgeblich auch das Nutzer*innenverhalten des Kinopublikums verändert. Filme sind immer und überall verfügbar. Das Publikum kann entscheiden wann, wo und wie es Filme schaut. Für uns spielt Kino die zentrale Rolle. Gleichzeitig nutzen wir über HoF on Demand die Möglichkeit, ein breiteres Publikum zu erreichen. Wir zeigen unsere Filme dort, wo Zuschauer*innen am Kino interessiert sind. Genauso erfolgt die Kommunikation auf allen Kanälen. Durch Hybridität schaffen wir ein Maximum an Visibilität für alle und das kreative Schaffen der Filmemacher*innen. Damit fördern wir nachhaltig ein vielfältiges Filmangebot im Kino. Und das überregional.

Einreichung

Wann, wo und wie kann ein Film eingereicht werden?

Filme können bis spätestens zum 15. August 2024 hier eingereicht werden:
https://hofer-filmtage.filmchief.com

Zur Info: die Plattform zur Verwaltung der Einreichungen ist FilmChief.

Gibt es inhaltliche oder formale Vorgaben für die Einreichung?

Wir haben keine inhaltlichen oder formalen Vorgaben für Filme. Es werden alle Längen und Genres zugelassen. Filme bis 49 Minuten werden als Kurzfilm eingestuft.

Was sind die Voraussetzungen für eine Einreichung?

Ein eingereichter Film muss bei den Internationalen Hofer Filmtagen mindestens seine Deutschland Premiere haben. Er darf bis zum Ende der jeweiligen Internationalen Hofer Filmtage noch nicht öffentlich in Deutschland, zum Beispiel bei einem Festival, online (On Demand), im TV etc. gezeigt worden sein.

Eingeladene Filme werden sowohl vor Ort in Hof (22. bis 27. Oktober 2024) als auch auf unserer digitalen Abruf-Plattform von der Premiere in den Kinos bis zum 3. November als bezahlter Einzelabruf (Geoblocking Deutschland) und für Akkreditierte angeboten insofern es keine rechtlichen Beschränkungen gibt.

Wie viele Filme kann ich einreichen?

Bitte reicht maximal 10 Filme ein, die aus eurer Sicht zu den Filmtagen passen. Aus Kapazitätsgründen können wir Einreichende und ihre Filme, die diese Grenze überschreiten, in der Auswahl nicht berücksichtigen.

Wann endet die Einreichfrist?

Filme können bis spätestens 15. August 2024 eingereicht werden.

Gibt es eine Einreichgebühr?

Nein, wir erheben keine Einreichgebühren.

Wenn ein Film im Vorjahr abgelehnt wurde, kann er nochmal eingereicht werden?

Wiedereinreichungen von bereits abgelehnten Filmen können wir nur in absoluten Ausnahmefällen annehmen. Bitte setzt euch mit uns per Mail an in Verbindung, bevor ihr euren Film erneut einreicht.

An wen kann man sich wenden, wenn sich etwas an einer Einreichung ändert?

Sollte sich an eurer Einreichung etwas geändert oder sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, setzt euch mit uns, bspw. per Mail an in Verbindung. Wir passen gern den Datensatz eures Films an.

Anforderungen

Welche Art von Sichtungsdatei ist bei der Einreichung abzugeben?

In unserem Einreichformular habt ihr die Möglichkeit einen passwortgeschützten Sichtungslink einzufügen (z.B. Vimeo o.ä.). Bitte keinen Download-Link eines eingereichten Filmes einfügen. Der Sichtungslink muss bis zum Beginn des Festivals verfügbar sein.

Welche Sprachversion muss ein eingereichter Film haben?

Wir sichten gerne Filme in allen Sprachen. Wenn die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist, benötigen wir allerdings Untertitel auf Deutsch oder Englisch, damit wir sie sichten und beurteilen können.

Sollte euer Film ausgewählt werden, freuen wir uns auch bei deutschen Original-Versionen über englische Untertitel, bzw. bei nicht-deutschen Versionen über deutsche Untertitel.

Kann ein Rohschnitt eingereicht werden?

Prinzipiell ja! Bitte berücksichtigt aber, dass wir selten genug Zeit haben, Filme in verschiedenen Versionen zu sichten. Deshalb empfehlen wir, dass ihr euch bei einer eingereichten Roh- oder Feinschnittversion sicher seid, dass diese Version eure Vision des Films gut repräsentiert. Im Einreichformular könnt ihr uns darüber informieren, welche Änderungen bis zur finalen Version noch vorgenommen werden sollen.

Kann auch zusätzliches Material eingereicht werden?

Für die Auswahl ist der Film an sich ausschlaggebend, mehr Informationen und Material als wir in unserem Formular zur Filmeinreichung abfragen benötigen wir nicht. Nur bei Filmen, die zum Festival eingeladen wurden, fragen wir zusätzliche Inhalte an, die wir für die weitere Kommunikation im Rahmen des Festivals benötigen.

Kann auch eine Serie eingereicht werden?

In seltenen Ausnahmefällen haben wir Serienformate im offiziellen Programm gezeigt. Setzt euch hierfür gern mit unserem Filmauswahlteam in Verbindung.

Filmauswahl

Was passiert, nachdem die Einreichung abgesendet wurde?

Nachdem ihr das Einreichformular abgesendet habt, erhaltet ihr eine automatische Bestätigungs-E-Mail für die eingegangenen Daten. Danach beginnt die intensive Entscheidungsphase durch unser Filmauswahlteam, die über einen Zeitraum von mehreren Wochen dauern kann. Sobald die Auswahl abgeschlossen ist, wird sich unser Auswahlteam mit euch in Verbindung setzen, um euch die Entscheidung mitzuteilen.

Wer entscheidet über die Filmauswahl?

Die Sichtung und Auswahl der Filme übernimmt unser Team aus erfahrenen Filmexpert*innen: Thorsten Schaumann (Künstlerische Leitung); Langfilme: Inge Hagedorn-Badewitz, Rudy Tijo, Stefanie von Bock sowie Peter Fröhlich; Kurzfilme: Noni Lickleder und Michael Seidel.

Wie viele Filme werden ausgewählt?

Voraussichtlich werden wir insgesamt 120 bis 125 Filme auswählen.

Wie wird darüber informiert, ob ein Film ausgewählt ist?

Die Entscheidung wird im Regelfall per E-Mail an die Person gesendet, welche im Einreichformular als Primär-Kontakt angegeben wurde.

Was ist zu tun, wenn eine Einladung zu einem anderen Festival vorliegt?

Sollte dein Film zu einem anderen deutschen Festival eingeladen werden, welches vor unserem Festivaltermin stattfindet, setze dich bitte mit uns in Verbindung. Wir werden versuchen, den Entscheidungsprozess zu beschleunigen.

Welches Vorführformat braucht ein Film, wenn er ausgewählt ist?

Für die Vorführung eures Films benötigen wir ein DCP, das zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vorliegen muss - dies wird erst relevant, wenn euer Film ausgewählt wird.

Was geschieht mit den Filmdaten eines eingereichten Filmes, wenn dieser abgelehnt wird?

Sollte euer Film abgelehnt werden, bleiben die grundlegenden Filminformationen zu Archiv- und Recherchezwecken in unserer Datenbank erhalten. Sichtungslinks werden gelöscht.

Noch Fragen?

Eure Frage ist nicht dabei? – Schickt uns gerne eine Mail.