Ethische Grundsätze in öffentlichen wie in privaten Belangen sind die Basis für den Bestand und die Entwicklung einer modernen Gesellschaft. Sie bilden die Grundlage der gemeinsamen Arbeit und des solidarischen Handelns.
Die AG Filmfestival, zu deren Gründungsmitgliedern die Internationalen Hofer Filmtage zählen, hat sich einstimmig auf einen 18-Punkte-Normenkatalog geeinigt. Dieser versammelt die ethischen Grundsätze für Filmfestivals, zu denen sich auch die Internationalen Hofer Filmtage verpflichten. Er regelt einen fairen Umgang mit Filmen beziehungsweise Filmemacher*innen, Mitarbeiter*innen ebenso wie unter Filmfestivals selbst.
Die Internationalen Hofer Filmtage sprechen sich hiermit ausdrücklich gegen jegliche Diskriminierung aus. Hingegen muss Diversität und Pluralität gefördert werden. Gemeinsam wollen wir fair, sozial und umweltbewusst handeln.
Weitere Informationen zur AG Filmfestival finden Sie auf deren Homepage.
Die Arbeitsgemeinschaft Filmfestival ist der bundesweite Interessensverband der Filmfestivals in Deutschland. Ziel der AG ist es, sich untereinander zu vernetzen, bessere Bedingungen für Filmfestivals in Deutschland zu schaffen und gemeinsam mit den Filmschaffenden und anderen Verbänden Filmkultur zu stärken und zu fördern. Filmfestivals sind Teil der Auswertungskette; sie begreifen sich als Teil der Filmwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung.
Filmfestivals stehen für eine vielfältige Auseinandersetzung mit Film in seinen unterschiedlichen Facetten. Festivals setzen sich für eine plurale und gerechte Gesellschaft ein und sprechen sich gegen jegliche Form von Diskriminierung aus. Diversität soll in allen Bereichen der Filmfestivals Berücksichtigung finden. Die Filmfestivals orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
sind mehrtägige öffentliche Veranstaltungen, die jährlich oder zweijährig stattfinden. Sie zeichnen sich durch eine künstlerisch kuratorische Absicht und ein programmatisches Profil aus. Sie sind Orte der Begegnung. Sie fördern Filmkultur und Filmschaffende. Die bestmögliche Projektion filmischer Arbeiten in Kinos oder kinoähnlichen Situationen ist Teil ihres Selbstverständnisses.
Die Filmfestivals dienen als Foren des Austauschs und der Meinungsbildung. Ausgeschlossen sind Festivals, die sich auf PR-, Image- oder Werbefilme konzentrieren, und Festivals von Wirtschaftsunternehmen oder im Kontext von Messen ebenso wie reine Wettbewerbsveranstaltungen und Filmtouren.
soll sich sowohl in inneren Strukturen als auch in der Außendarstellung widerspiegeln.
sollen inklusiv sein. Sie sollen allen gesellschaftlichen Gruppen ungeachtet physischer, kognitiver oder sozialer Barrieren die Teilnahme an Festivalveranstaltungen ermöglichen.
sollen faire Arbeitgebende sein und alle Mitarbeiter*innen für ihre Arbeit angemessen bezahlen.
der Festivalleitung soll öffentlich ausgeschrieben und nach einem klaren und transparenten Verfahren besetzt werden.
sollen divers und unabhängig besetzt werden.
müssen transparent und eindeutig sein – das gilt zum Beispiel für die Regularien und die zu gewinnenden Preise. Diese Informationen werden gut sichtbar auch über die Festivalzeit hinaus auf der Website veröffentlicht. Eine Einreichung verpflichtet nicht zur Teilnahme. Die schriftliche Einladung ist durch die Rechteinhaber*in zu bestätigen.
die eine Einreichgebühr erheben, verpflichten sich, die eingereichten Filme zu sichten. Einreichgebühren müssen angemessen sein.
nicht angenommen, informieren die Festivals die Einreicher*innen. Die Form der Absage muss aus den Regularien ersichtlich sein.
verpflichten sich, Vertreter*innen der ausgewählten Filme kostenfreie Akkreditierungen zur Verfügung zu stellen. Optional sind je nach Bedeutung und Möglichkeit des jeweiligen Festivals beispielsweise die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten oder angemessene Screening-Fees.
lädt Filmemacher*innen ein, um den Austausch mit dem Publikum und die Vernetzung unter den Filmschaffenden zu fördern.
beziehen sich ausschließlich auf die Projektion im Rahmen der jeweiligen Festivalausgabe sowie die Verfügbarkeit in deren Filmmärkten. An die Festivalteilnahme darf keine Überlassung von anderweitigen Auswertungsformen des Films gekoppelt werden (TV, Internet, Aufführungen jeglicher Art etc.), sofern die Rechteinhaber*innen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Jedes Festival holt die Nutzungsrechte für Bild- und Filmmaterial für Presse- und Werbezwecke bei den Rechteinhaber*innen ein.
im Festivalprogramm ist mit den Rechteinhaber*innen im Rahmen der Einladung zu klären.
zeigt den Film in dem mit den Rechteinhaber*innen rechtzeitig abgesprochenen Format. Das Festival sichert die bestmögliche Projektion zu und zeigt keine unfertigen oder als Sichtungsmaterial gekennzeichneten Fassungen.
verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten analogen und digitalen Filmkopien und Materialien. Sie respektieren die Interessen der Rechteinhaber*innen und anderer Festivals.
kennzeichnen in ihren Publikationen die Urheberschaft der präsentierten Werke.
händigen die Preise so schnell wie möglich an die Preisträger*innen aus und zahlen ihnen das Preisgeld in der Höhe aus, wie es in den Regularien im Katalog oder auf der Homepage veröffentlicht wurde. Eventuell notwendige Steuerabzüge sind in den Regularien kenntlich zu machen.
sind nach transparenten Kriterien zu führen.